über Kind No.2 gelesen habe, befürchte ich, dass Du eventuell auf Persönlichkeitsrechtssverletzung verklagt werden könntest wegen Veröffentlichung.
Da Du die Erziehungsberechtigte bist und demnach Dein Kind No. 2 vor Gericht vertreten müsstest, wärest Du Kläger und Beklagter zugleich. Na, in Deiner Haut möcht ich jetzt nicht stecken *schauder*
*schaut sich um* wenn sie wüßte, daß ich sie ins Net stelle - wäre hier Hexentanz! Walpurgisnacht Ende Januar!
Obwohl... ich könnte sie noch immer mit ihrer Eitelkeit kriegen.
Auch wenn sie sich auf dem Bild "voll Scheisse" findet.
Nach allem, was ich bisher
Da Du die Erziehungsberechtigte bist und demnach Dein Kind No. 2 vor Gericht vertreten müsstest, wärest Du Kläger und Beklagter zugleich. Na, in Deiner Haut möcht ich jetzt nicht stecken *schauder*
;-)
Schönes Bild!
PST!
Obwohl... ich könnte sie noch immer mit ihrer Eitelkeit kriegen.
Auch wenn sie sich auf dem Bild "voll Scheisse" findet.